Energieausweis

Der Energieausweis wird herangezogen, um den Wert eines Gebäudes, eines Gebäudeteils oder einer Wohneinheit zu definieren. Das für Konsumenten sichtbare Ergebnis ist ein Ausweis mit einer Klassifizierung, die ähnlich wie bei Kühlgeräten, in Bezug auf den Energieverbrauch zwischen hochwertigen und minderwertigen Gebäuden und Wohneinheiten unterscheidet.

 

Bei Verkauf von Gebäuden muss der Verkäufer/die Verkäuferin dem Käufer/der Käuferin, bzw. der Vermieter dem Mieter spätestens bei Abgabe der Vertragserklärung einen Energieausweis vorlegen, der zu diesem Zeitpunkt höchstens 10 Jahre alt sein darf.

 

Beim Energieausweis geht es darum, den gesamten Energiebedarf von Gebäuden zu ermitteln und zu klassifizieren.

  • Kostenschätzung
    Eine entsprechende Kostenschätzung sowie eine bauspezifische Beratung gehören zu unseren Leistungen
  • Örtl. Bauaufsicht/Bauleitung
    Die Örtliche Bauaufsicht kontrolliert und steuert die Bauausführung vor Ort. Sie vertritt die Interessen des Bauherrn.
  • Energieausweis zur Wertbestimmung
    Beim Energieausweis geht es darum, den gesamten Energiebedarf von Gebäuden zu ermitteln und zu klassifizieren.