Planungs- und Baustellenkoordination

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz hat zum Ziel, die Unfallzahlen und Ausfallzeiten – und die dadurch bedingten Folgekosten – zu senken. Zusätzlich können Bauherren aus einer verbesserten Zusammenarbeit der bauausführenden Firmen unter Einbeziehung der Planenden erhebliche Kostenvorteile erzielen.

 

Der Bauherr muss (lt. BauKG) erfahrene Baufachleute als Koordinatoren bestellen. Voraussetzung dafür ist, dass auf der Baustelle gleichzeitig oder aufeinander folgend ArbeitnehmerInnen (die sich gegenseitig beeinflussen) mehrere Arbeitgeber tätig sind. Für die Planungsphase ist ein Planungskoordinator schriftlich zu bestellen.

 

Das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG) trat mit 1.Juli 1999 in Kraft.

 

Diese Zusammenarbeit
Steigert die Qualität des Bauwerkes,
optimiert Arbeitsabläufe,
ermöglicht präzise Bauzeitfestlegungen
und lässt Kosten und Finanzierung exakter planen.

Planungskoordinator

Der Planungskoordinator stellt eine Unterlage für spätere Arbeiten zusammen. Auch dabei achtet er darauf, dass der Bauherr bzw. Projektleiter diese berücksichtigt.

 

Der Planungskoordinator hat die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung in der Planungsphase (Enwurf, Ausführungsplanung) und bei der Vorbereitung des Projektes zu koordinieren. Er arbeitet den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aus und hat darauf zu achten, daß der Bauherr bzw. Projektleiter diesen berücksichtigt.

Baustellenkoordinator

Der Baustellenkoordinator koordiniert in der Ausführungsphase die Umsetzung der Grundsetze der Gefahrenverhütung und organisiert die Zusammenarbeit der Tätigkeiten zwischen den ausführenden Unternehmen. Er hat weiteres den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage unter Berücksichtigung des Fortschritts der Arbeiten und eingetretener Änderungen anzupassen und achtet darauf, dass die ausführenden Unternehmen die Regelungen des SiGe-Plans umsetzen.

  • Kostenschätzung
    Eine entsprechende Kostenschätzung sowie eine bauspezifische Beratung gehören zu unseren Leistungen
  • Örtl. Bauaufsicht/Bauleitung
    Die Örtliche Bauaufsicht kontrolliert und steuert die Bauausführung vor Ort. Sie vertritt die Interessen des Bauherrn.
  • Energieausweis zur Wertbestimmung
    Beim Energieausweis geht es darum, den gesamten Energiebedarf von Gebäuden zu ermitteln und zu klassifizieren.